Ihre Idee für unsere Heimat

Thema.
Vorschlagen.

Sie sehen ein Problem, haben eine Idee oder möchten etwas verbessern? Wir helfen dabei, das Thema der richtigen kommunalen Ebene zuzuordnen und politisch auf den Weg zu bringen.

So wird eine Idee brauchbar

Drei Angaben bringen uns weiter.

Je konkreter der Ort, die Ausgangslage und das gewünschte Ziel beschrieben sind, desto schneller lässt sich ein Thema prüfen.

01

Ort benennen

Wo tritt das Problem auf und wen betrifft es? Bei Straßen bitte möglichst auch den genauen Abschnitt nennen.

02

Lage beschreiben

Was funktioniert heute nicht oder könnte besser werden? Beobachtbare Tatsachen helfen mehr als bloßer Ärger.

03

Ziel formulieren

Was soll der Rat, die Verwaltung oder eine andere Stelle konkret prüfen, ändern oder entscheiden?

Erst richtig zuordnen

Wer ist zuständig?

Nicht alles, was im Rathaus bearbeitet wird, ist automatisch Sache des Verbandsgemeinderates. Der Finder gibt eine erste Orientierung. Ihre Auswahl wird im Formular vorausgefüllt.

Örtlicher Quellenabgleich: 20. Oktober 2026. Gremienwegweiser und Quellen · Bauaufsicht · Trinkwasser · Abfall · ÖPNV und Schülerbeförderung.

01

Stadt und Ortsgemeinden

Typisch sind örtliche Bebauungspläne, Gemeindestraßen und -plätze, Spielplätze, Friedhöfe, Bürgerhäuser, örtliche Einrichtungen, Kultur, Vereinsförderung sowie die eigenen Finanzen und Satzungen.

02

Verbandsgemeinde

Hierzu gehören vor Ort insbesondere die Schulträgerschaft der Konrad-Adenauer-Schule, Brandschutz, Abwasserbeseitigung und Flächennutzungsplanung. Die vier Grundschulen werden dagegen von der jeweiligen Stadt oder Ortsgemeinde getragen. Trinkwasser liefert die VWM mit der evm als Betriebsführerin.

03

Verwaltung statt Rat

Verkehrszeichen, Gefahrenabwehr, Genehmigungen oder laufende Verwaltungsverfahren können bei der Verbandsgemeindeverwaltung liegen, ohne dass der VG-Rat darüber entscheidet.

04

Kreis und weitere Träger

Der Landkreis ist unter anderem für Bauaufsicht, Busangebot und Schülerbeförderung zuständig. Reguläre Abfallentsorgung: Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel. Bei Kitas, Schulen, Straßen und Einrichtungen entscheidet der konkrete Träger und das Anliegen. Unklare Fälle kennzeichnen wir als Einzelfallprüfung.

Klare Aufgaben, richtiger Rat: Die Zuständigkeiten ergeben sich aus der Gemeindeordnung, den Fachgesetzen und wirksamen Aufgabenübertragungen. Ein Rat darf keine fremde Aufgabe als eigene Entscheidungsangelegenheit auf seine Tagesordnung setzen. Das Antragsrecht auf Aufnahme in die Tagesordnung nach § 34 Abs. 5 GemO betrifft Angelegenheiten, die zu seinen Aufgaben gehören. Eigene Beteiligungs-, Anhörungs- und Stellungnahmerechte sind davon zu unterscheiden.

Wünsche sind willkommen: Sie können uns auch Anliegen außerhalb der Ratszuständigkeit mitteilen. Wir unterscheiden zwischen einem zulässigen Ratsantrag und einer Bitte an die zuständige Stelle. Daraus entsteht kein Anspruch auf Behandlung im unzuständigen Rat. Eine Einzelfallprüfung kennzeichnen wir dort, wo etwa Straße, Einrichtung, Träger oder Entscheidungsbefugnis noch geklärt werden müssen.

Rechtsgrundlagen und Quellen: §§ 32, 34, 67 und 68 GemO; amtliche Erläuterung zum Tagesordnungsrecht, Gremienwegweiser mit örtlichen Quellen.

Themenwerkstatt

Aus Ihrer Beobachtung wird ein klarer Vorschlag.

Die Angaben werden derzeit ausschließlich in Ihrem Browser zu einem Textentwurf zusammengesetzt. Es erfolgt noch keine Übermittlung und keine Speicherung.

Ort und Themenfeld aus dem Finder werden vorausgefüllt. Sie können beide Angaben hier ändern; eigene Änderungen bleiben erhalten.

Bitte keine Gesundheitsdaten, vertraulichen Unterlagen oder Angaben über unbeteiligte Dritte eintragen.
Bei akuter Gefahr bitte nicht dieses Angebot nutzen, sondern Feuerwehr und Rettungsdienst unter 112 oder die Polizei unter 110 verständigen.

Ihre Eingaben bleiben auf dieser Seite in Ihrem Browser und werden von der Website weder gespeichert noch versendet. Mit „Text kopieren“ übernehmen Sie den Entwurf in Ihre Zwischenablage. Datenschutz zur Themenwerkstatt

Politischer Vorschlag oder förmlicher Weg?

Nicht alles ist dasselbe.

Unser Angebot ist niedrigschwellig. Wer eine gesetzlich geregelte Beteiligungsform nutzen möchte, muss den jeweiligen förmlichen Weg wählen.

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Thema an die CDU

Wir prüfen Zuständigkeit, Sachverhalt und politische Unterstützung. Daraus kann eine Anfrage, ein Gespräch, ein Haushaltsvorschlag oder ein Fraktionsantrag entstehen. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

Der Weg über diese Seite
02

Anregung oder Beschwerde

Nach § 16b GemO kann sich jeder schriftlich oder elektronisch mit Anregungen und Beschwerden aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung an den zuständigen Gemeinderat wenden.

§ 16b GemO ansehen
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Einwohnerantrag

Der förmliche Einwohnerantrag nach § 17 GemO richtet sich auf Beratung und Entscheidung einer zuständigen Selbstverwaltungsangelegenheit. Er ist schriftlich einzureichen, zu begründen und benötigt grundsätzlich Unterschriften von zwei Prozent der Einwohner, mindestens zehn.

§ 17 GemO ansehen

Diese Hinweise dienen der Orientierung und sind keine Rechtsberatung. Für die Zulässigkeit eines förmlichen Einwohnerantrags oder Bürgerbegehrens sollte frühzeitig die zuständige Verwaltung angesprochen werden.