Gremien und Zuständigkeiten

Gute Frage.
Richtiges Gremium.

Wer entscheidet eigentlich? Ein Wegweiser durch Ortsgemeinden, Stadt und Verbandsgemeinde. Für die Vorbereitung, die Fraktion und den nächsten Antrag.

Öffentliche Vorschau

Frei zugänglich, ohne Anmeldung. Quellenabruf: 17. September 2026. Orientierung, keine verbindliche Einzelfallprüfung. Örtliche Aktualitätslücken sind unten gekennzeichnet.

01 · Welche Ebene?

Vier Orte.
Fünf Räte.

Drei Ortsgemeinderäte, ein Stadtrat und ein Verbandsgemeinderat. Die Stadt Vallendar steht bei dieser Aufgabenverteilung auf derselben Ebene wie die Ortsgemeinden.

Ortsgemeinde · OG

Urbar, Niederwerth, Weitersburg

Jeweils ein eigener Ortsgemeinderat

Örtliche Selbstverwaltung, soweit keine andere Stelle gesetzlich zuständig ist oder die Aufgabe wirksam übertragen wurde.

  • Eigener Haushalt und örtliche Satzungen
  • Bebauungspläne und eigene Einrichtungen
  • Gemeindliche Straßen und örtliche Entwicklung
Verbandsangehörige Stadt

Vallendar

Ein eigener Stadtrat

In dieser Aufgabenverteilung dieselbe kommunale Ebene wie eine Ortsgemeinde. Der Name „Stadt“ schafft keine zusätzliche Zuständigkeit über die Nachbarorte.

  • Eigener Stadthaushalt und städtische Satzungen
  • Bebauungspläne und eigene Einrichtungen
  • Städtische Straßen und örtliche Entwicklung
Verbandsgemeinde · VG

Gemeinsame Aufgaben

Ein Verbandsgemeinderat

Eigene gesetzliche und wirksam übertragene Aufgaben. Nicht die allgemeine „Oberinstanz“ für örtliche Ratsentscheidungen.

  • Brandschutz, Wasser und Abwasser
  • Flächennutzungsplanung
  • Schulträgerschaft nach Schulgesetz und zentrale Anlagen

Die Verwaltung ist gemeinsam. Die Verantwortung nicht pauschal.

Ein OG-Haushalt wird von der VG-Verwaltung vorbereitet. Beschlossen wird er vom betreffenden Ortsgemeinderat. Genauso bleibt eine örtliche Aufgabe bei OG oder Stadt, auch wenn das zuständige Sachgebiet im VG-Rathaus sitzt.

Grundlagen: §§ 2, 64 und 67 GemO · § 68 GemO. Eigentum, Trägerschaft und besondere Aufgabenübertragungen immer mitprüfen.

02 · Wer entscheidet dort?

Rat ist nicht Ausschuss.
Fraktion ist nicht Rat.

Der Name eines Gremiums beschreibt zunächst sein Arbeitsgebiet. Ob es abschließend entscheiden darf, ergibt sich aus Gesetz, Hauptsatzung und wirksamer Übertragung.

Grundsätzlich entscheiden

Der Rat

Beschließt die grundlegenden Selbstverwaltungsfragen seiner Körperschaft und kontrolliert deren Durchführung. Wichtige Entscheidungen, insbesondere Satzungen und Haushalt, sind dem Rat vorbehalten.

Merken: Nicht jede Einzelmaßnahme muss in den Rat. Gesetzliche und übertragene Zuständigkeiten beachten.

Empfehlen

Beratender Ausschuss

Prüft und diskutiert fachlich, klärt offene Fragen und empfiehlt eine Entscheidung. Sein Votum ersetzt den erforderlichen Beschluss des zuständigen Organs nicht.

Merken: „Der Ausschuss hat zugestimmt“ kann lediglich eine Empfehlung sein.

Übertragen entscheiden

Beschließender Ausschuss

Entscheidet innerhalb der ihm wirksam übertragenen Befugnisse. Derselbe Ausschuss kann bei einem Thema beraten und bei einem anderen selbst entscheiden.

Merken: Hauptsatzung, Einzelübertragung, Wertgrenzen und Ratsvorbehalte prüfen.

Leiten und ausführen

Bürgermeister

Bereitet Beschlüsse vor, führt sie aus und erledigt laufende Verwaltung. Hinzu kommen eigene gesetzliche und wirksam übertragene Entscheidungsbefugnisse.

Merken: Orts-, Stadt- und VG-Bürgermeister handeln jeweils in ihrer Funktion, nicht beliebig für jede Ebene.

Bearbeiten und vollziehen

VG-Verwaltung

Bearbeitet auch die örtlichen Geschäfte im Namen und Auftrag der OG oder Stadt. Dabei ist sie an deren Ratsbeschlüsse und Bürgermeisterentscheidungen gebunden. Daneben gibt es eigene VG- und behördliche Aufgaben.

Merken: Rathaus als Ansprechpartner und politisches Beschlussorgan auseinanderhalten.

Politisch vorbereiten

Fraktion und Parteivorstand

Die Fraktion bereitet die politische Ratsarbeit vor. Der Parteivorstand organisiert die Partei. Ihre internen Beschlüsse ersetzen keine kommunale Entscheidung.

Merken: Ein Vorstandsamt verleiht keine Entscheidungsbefugnis im Rat. Mehr zu den Rollen.

Grundlagen: §§ 32, 44 und 47 GemO · §§ 68 und 69 GemO.

03 · Aus der Praxis

Wohin gehört
mein Thema?

Diese Beispiele sind eine erste Einordnung, kein automatischer Zuständigkeitsbescheid. Die konkrete Trägerschaft und örtliche Übertragung entscheiden mit.

OG / Stadt

Bürgerhaus und eigene Einrichtungen

Welche Ebene?
Bei einer gemeindeeigenen Einrichtung grundsätzlich die betreffende OG oder Stadt.
Welcher Weg?
Größere Investition: Haushalt und Zuständigkeit von Rat, Ausschuss oder Bürgermeister klären. Laufende Unterhaltung kann Verwaltungssache sein.
Typischer Irrtum
Ein Bürgerhausausschuss darf nicht allein wegen seines Namens über jede Anschaffung entscheiden.

§§ 32, 44, 47 GemO · Urbarer Hauptsatzung

OG / Stadt

Bebauungsplan

Welche Ebene?
Die betreffende Ortsgemeinde oder Stadt stellt den Bebauungsplan auf.
Welcher Weg?
Planungsverfahren mit Beteiligungen; fachliche Vorberatung und Verfahrensschritte nach Zuständigkeit. Der Satzungsbeschluss liegt beim Rat.
Typischer Irrtum
Die Bearbeitung durch das VG-Bauamt macht den Bebauungsplan nicht zu einer Satzung der VG.

§§ 2 und 10 BauGB · § 68 GemO

VG mit Beteiligung der Orte

Flächennutzungsplan

Welche Ebene?
Die Flächennutzungsplanung ist Aufgabe der Verbandsgemeinde.
Welcher Weg?
VG-Verfahren und VG-Rat; dazu die gesetzlich vorgesehenen Zustimmungen der Ortsgemeinden und Stadt nach § 67 Abs. 2 GemO.
Typischer Irrtum
Der Flächennutzungsplan ist weder ein örtlicher Bebauungsplan noch eine Baugenehmigung.

§ 67 Abs. 2 GemO

Kreis / örtliche Beteiligung

Ein konkretes Bauvorhaben

Welche Ebene?
Über die Baugenehmigung entscheidet hier grundsätzlich die Kreisbauaufsicht Mayen-Koblenz.
Welcher Weg?
Die gemeindliche Beteiligung, etwa Einvernehmen oder gesetzliche Zustimmung, ist davon getrennt. Wer sie vor Ort erklärt, hängt auch von Übertragungen ab.
Typischer Irrtum
Ein Ja des örtlichen Rates oder Ausschusses ist nicht bereits die Baugenehmigung.

BauGB und VG-Information zu Bauanträgen

Straßenbaulast / Verkehrsbehörde

Straße sanieren oder Tempo ändern?

Welche Ebene?
Bei einer Gemeindestraße liegt die finanzielle Straßenbaulast grundsätzlich bei OG oder Stadt. Andere Straßen können andere Baulastträger haben.
Welcher Weg?
Bau und Unterhaltung von einer verkehrsrechtlichen Anordnung trennen. Tempolimit oder Verkehrszeichen prüft die zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Typischer Irrtum
Ein Ratsbeschluss oder Verkehrsausschuss ersetzt keine erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung.

§ 68 Abs. 2 GemO und Landesservice Verkehr

VG / Versorgungsunternehmen

Feuerwehr, Trinkwasser und Abwasser

Welche Ebene?
Feuerwehr und Abwasserbeseitigung: VG Vallendar. Trinkwasserversorgung: Vereinigte Wasserwerke Mittelrhein (VWM), Betriebsführung durch die evm.
Welcher Weg?
Versorgungs- und Störungsfragen direkt an den Betrieb. Für Abwasser sind Werkausschuss und VG-Rat nach Betriebssatzung zuständig; laufende Betriebsführung davon unterscheiden. Politische Beteiligungsfragen beim Trinkwasser gesondert prüfen.
Typischer Irrtum
Nicht jede Betriebsfrage ist ein Ratsantrag. Ein Feuerwehrhaus in einer OG wird dadurch nicht zur OG-Aufgabe.

VG: VWM und evm · VG-Gremien

Örtliche Trägerschaft beachten

Schule und Schulgebäude

Welche Ebene?
Die Grundschulen in Vallendar, Niederwerth, Urbar und Weitersburg werden von der jeweiligen Stadt oder Ortsgemeinde getragen. Träger der Konrad-Adenauer-Schule ist die VG Vallendar. Die Schönstätter Marienschule hat einen freien kirchlichen Träger.
Welcher Weg?
Gebäude und Sachausstattung: Schulträger und dessen zuständige Organe. Unterricht und Lehrkräfte: Schulleitung beziehungsweise zuständige Schulaufsicht. Andere Schulen oder ungeklärte Anliegen: Einzelfallprüfung.
Typischer Irrtum
Weder „Grundschule immer VG“ noch „weiterführende Schule immer Kreis“ trifft hier zu.

Schulrecht · Grundschule Urbar · Landes-Schuldatenbank · Marienschule

Träger / Jugendamt

Kita und Betreuungsplätze

Welche Ebene?
Einrichtungsträger, Gebäudezuständigkeit und örtlichen öffentlichen Jugendhilfeträger auseinanderhalten.
Welcher Weg?
Je nach Anliegen geht es um Betrieb oder Personal beim Träger, Baufragen oder die Bedarfsplanung des Jugendamts. Kommunale Beteiligungsrechte gesondert prüfen.
Typischer Irrtum
Ein Kindergartenausschuss entscheidet nicht automatisch über jede Einstellung oder den individuellen Platzanspruch.

Bildungsministerium: Verantwortungsverteilung

Jeweilige OG / Stadt / VG

Haushalt und Geld

Welche Ebene?
Jede Körperschaft hat ihren eigenen Haushalt. Zuerst prüfen, wessen Aufgabe und Ausgabe betroffen sind.
Welcher Weg?
Die Verwaltung bereitet vor, Ausschüsse beraten im Rahmen ihrer Zuständigkeit. Haushaltssatzung und Haushaltsplan beschließt der jeweilige Rat.
Typischer Irrtum
Ein Haushaltsansatz ist nicht zugleich jeder nötige Vergabe-, Projekt- oder Genehmigungsbeschluss.

§ 32 GemO · § 68 GemO

Trägerschaft und Bedeutung prüfen

Spielplatz und Sportanlage

Welche Ebene?
Örtliche eigene Anlagen regelmäßig bei OG oder Stadt; zentrale Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen können gesetzliche VG-Aufgabe sein.
Welcher Weg?
Eigentümer, Träger, Aufgabenübertragung und die Einordnung der konkreten Anlage klären, dann Beschlusszuständigkeit und Finanzierung.
Typischer Irrtum
Nicht jeder Spielplatz ist wegen des Wortes „Spielanlage“ automatisch Sache der VG.

§ 67 Abs. 1 GemO

04 · Unsere Gremien

Vor Ort gilt
die örtliche Regelung.

Die folgenden Listen stammen aus den verlinkten Hauptsatzungen. Sie zeigen keine Parteibesetzung und ersetzen keine Prüfung späterer Änderungen oder einzelner Übertragungsbeschlüsse.

Verbandsgemeinde VallendarNeue Hauptsatzung vom 21.05.2026 · §§ 2–5

Rat und Ausschüsse

Verbandsgemeinderat

  • Hauptausschuss
  • Rechnungsprüfungsausschuss
  • Ausschuss für Technik und Umwelt
  • Ausschuss für Bildung, Jugend, Senioren und Soziales
  • Schulträgerausschuss
  • Werkausschuss

Worauf es ankommt

Einzelne Beschlussbefugnisse können übertragen werden. Haupt- und Werkausschuss haben außerdem ausdrücklich geregelte Aufgaben. Der Ältestenrat berät zu Tagesordnung und Sitzungsablauf, nicht anstelle des zuständigen Beschlussorgans.

Konkretes Beispiel: Bei Auftragsvergaben und verfügbaren Haushaltsmitteln nennt die Satzung für den Bürgermeister bis 25.000 € und für den Hauptausschuss über 25.000 € bis 100.000 €, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer pro Einzelfall beziehungsweise Auftrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 2, § 5 Abs. 1 Nr. 2).

Nicht automatisch übertragen: Diese Vergabegrenzen gelten nicht pauschal für jedes Geschäft. Die Regelungen zu Verfahren und Vergleichen überschneiden sich in §§ 4 und 5; diesen Sonderfall vorab mit der Verwaltung klären.

Hauptsatzung VG 2026 öffnen (PDF)

Ortsgemeinde UrbarVerlinkte Lesefassung: 10. Änderung vom 24.09.2024

Rat und Ausschüsse

Ortsgemeinderat Urbar

  • Hauptausschuss
  • Rechnungsprüfungsausschuss
  • Ausschuss für Technik und Umwelt
  • Bürgerhausausschuss
  • Kindergarten- und Schulträgerausschuss
  • Umlegungsausschuss

Worauf es ankommt

Grundsätzlich Vorberatung, soweit keine Entscheidung übertragen ist. Hauptausschuss und Ausschuss für Technik und Umwelt haben einzelne ausdrücklich geregelte Beschlussbefugnisse (§ 5).

Für den Bürgerhausausschuss ist in dieser Lesefassung kein eigener umfassender Entscheidungskatalog ausgearbeitet. Seine Zuständigkeit daher nicht nur aus dem Namen ableiten. Bürgermeisterbefugnisse nach § 6 zusätzlich prüfen.

Urbarer Hauptsatzung öffnen (PDF, §§ 4–6)

Stadt VallendarLesefassung 24.01.2023 · Abgleich mit Änderung aus 2026 offen

Aktualisierung offen: Die amtliche Tagesordnung vom 11.08.2026 nennt eine 10. Änderung der Hauptsatzung. Deren Beschluss und Bekanntmachung sind hier noch nicht abschließend abgeglichen. Die Liste unten gibt die verlinkte Fassung von 2023 wieder, keine bestätigte vollständige Fassung 2026.

Rat und Ausschüsse laut Lesefassung

Stadtrat Vallendar

  • Hauptausschuss
  • Rechnungsprüfungsausschuss
  • Ausschuss für Technik und Umwelt
  • Jugend-, Kultur-, Sport- und Sozialausschuss
  • Schulträger- und Kindergartenausschuss
  • Wirtschaftsförderungs- und Fremdenverkehrsausschuss

Worauf es ankommt

Die Lesefassung unterscheidet Vorberatung und einzelne übertragene Entscheidungen. Für eine konkrete Zuständigkeits- oder Wertgrenzenprüfung erst die aktuelle Satzungsfassung beschaffen.

Der Stadtrat hat keine Entscheidungsbefugnis über örtliche Angelegenheiten von Urbar, Niederwerth oder Weitersburg.

Städtische Lesefassung öffnen (PDF, §§ 3–5) · Amtliche Bekanntmachungen, Ausgabe 32/2026

Ortsgemeinde NiederwerthVerlinkte Lesefassung: 10. Änderung vom 25.03.2025

Rat und Ausschüsse

Ortsgemeinderat Niederwerth

  • Hauptausschuss
  • Rechnungsprüfungsausschuss
  • Ausschuss für Technik und Umwelt
  • Kindergartenausschuss
  • Schulträgerausschuss
  • Umlegungsausschuss
  • Verkehrsausschuss

Worauf es ankommt

Grundsätzlich Vorberatung, sofern keine Entscheidung übertragen wurde. Der Ausschuss für Technik und Umwelt hat zusätzlich ausdrücklich geregelte Beschlussbefugnisse.

Der Verkehrsausschuss erarbeitet ein Gesamtkonzept für ruhenden und fließenden Verkehr. Das macht ihn nicht zur Straßenverkehrsbehörde.

Die kommunalen Zuständigkeiten gelten unabhängig davon, ob im Rat Parteien oder eine gemeinsame Liste vertreten sind.

Niederwerther Hauptsatzung öffnen (PDF, §§ 3–5)

Ortsgemeinde WeitersburgLesefassung 09.09.2024 · Abgleich mit Änderung aus 2026 offen

Aktualisierung offen: Für den Hauptausschuss am 08.01.2026 wurde eine 13. Änderung der Hauptsatzung angekündigt. Die verlinkte Lesefassung enthält erst die 12. Änderung. Beschluss und amtliche Veröffentlichung der weiteren Änderung sind hier noch nicht abschließend abgeglichen.

Rat und Ausschüsse laut Lesefassung

Ortsgemeinderat Weitersburg

  • Hauptausschuss
  • Schulträgerausschuss
  • Umlegungsausschuss
  • Ausschuss für Technik und Umwelt
  • Kindergartenausschuss
  • Rechnungsprüfungsausschuss

Worauf es ankommt

Die Lesefassung sieht Vorberatung und einzelne Entscheidungsbefugnisse vor. Vor einer konkreten Zuordnung müssen die späteren Änderungen und etwaige Übertragungsbeschlüsse geprüft werden.

Die Übersicht zeigt die kommunalen Gremien unabhängig von ihrer politischen Besetzung.

Weitersburger Lesefassung öffnen (PDF, §§ 4–6) · Amtliche Bekanntmachung, Heimat-Echo 2/2026 (PDF)

Wichtig zum Quellenstand: Die VG weist selbst darauf hin, dass ihre Online-Lesefassungen nicht die amtlichen Bekanntmachungen ersetzen. Maßgeblich sind geltendes Recht, veröffentlichte Satzungen und wirksame Übertragungen. Im öffentlichen Bürgerinformationssystem lassen sich Gremien, Beratungsfolgen und veröffentlichte Beschlüsse nachsehen. Eine Tagesordnung allein belegt noch keinen Beschluss.

05 · Vor dem Antrag

Sechs Fragen,
die Umwege sparen.

Die Fraktion kann ein Thema politisch aufgreifen. Der Beschlussvorschlag muss trotzdem an die richtige Körperschaft und das zuständige Organ gerichtet sein.

  1. Was soll konkret passieren?

    Auskunft, Reparatur, neue Regelung, Investition oder eine behördliche Entscheidung? Nicht alles braucht einen Ratsbeschluss.

  2. Wem gehört die Aufgabe?

    OG, Stadt, VG, Kreis, Land oder einem anderen Träger? Eigentum allein beantwortet nicht jede Zuständigkeitsfrage.

  3. Wer darf entscheiden?

    Rat, Ausschuss oder Bürgermeister? Gesetz, aktuelle Hauptsatzung und Übertragungsbeschlüsse zusammen prüfen.

  4. Wer bereitet vor?

    Verwaltungsstelle und Beratungsfolge klären. Zuständigkeit für Bearbeitung und Entscheidung getrennt notieren.

  5. Ist es finanzierbar und zulässig?

    Haushaltsmittel, Wertgrenzen, Vergaberecht, Genehmigungen und Beteiligungsrechte beachten.

  6. Wie kommt es auf den richtigen Weg?

    Fraktionsberatung, Einreichung und Fristen nach der geltenden Geschäftsordnung klären. Beschluss und Umsetzung getrennt nachhalten.

Zuständigkeit vor Tagesordnung

Die GemO, Fachgesetze und wirksame Aufgabenübertragungen bestimmen, wer entscheiden darf. Ein Rat darf eine fremde Aufgabe nicht als eigene Entscheidungsangelegenheit auf seine Tagesordnung setzen. § 34 Abs. 5 GemO bindet das Antragsrecht auf Aufnahme in die Tagesordnung an Aufgaben des jeweiligen Rates. Eigene Beteiligungs-, Anhörungs- und Stellungnahmerechte bleiben gesondert zu prüfen.

Wünsche und Anregungen können an uns herangetragen und an die zuständige Stelle weitergegeben werden. Das ist kein Anspruch auf Beratung oder Entscheidung im unzuständigen Rat. Amtliche Erläuterung zum Tagesordnungsrecht.

Wenn Angaben fehlen

Einzelfallprüfung: Welche Körperschaft und welches Organ sind für die konkrete Entscheidung zuständig, und aus welcher Vorschrift oder Übertragung ergibt sich das? Antwort und Quelle vor der Einreichung festhalten.

Erste Anlaufstelle und politischer Weg

Örtlicher Abgleich: 20. Oktober 2026. Bei unklarer Einrichtung, Trägerschaft oder Entscheidungsdelegation gilt ausdrücklich: Einzelfallprüfung. Die älteren Satzungsprüfungen unten bleiben mit ihren jeweiligen Prüfgrenzen gekennzeichnet.

Zum Zuständigkeitsfinder mit Einzelthemen und Zusatzfragen →

Nachlesen und prüfen

Quellen statt Bauchgefühl.

Abruf und redaktionelle Prüfung am 17.09.2026. Diese Seite ist eine Arbeitshilfe. Sie ersetzt nicht die Prüfung des konkreten Falls durch die zuständige Stelle.

  1. Aufgaben und Ebenen: Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, § 2, § 64 und § 67.Lesbare Gesetzestexte im Kommunalbrevier. OG-/Stadtebene, eigene VG-Aufgaben und Flächennutzungsplanung.
  2. Rat, Ausschüsse und Bürgermeister: § 32 GemO, § 44 GemO, § 47 GemO.Ratsvorbehalte, Beratung und Übertragung, laufende Verwaltung.
  3. Gemeinsame Verwaltung: § 68 GemO und § 69 GemO.Verwaltungsgeschäfte im Namen und Auftrag der Ortsgemeinden; Bürgermeisterfunktionen.
  4. Bauplanung und Bauanträge: BauGB § 2, § 10, § 36, § 36a; VG Vallendar: Bauanträge.Bebauungsplan, gemeindliche Beteiligung und Kreisbauaufsicht auseinanderhalten.
  5. Straßen und Verkehr: § 68 Abs. 2 GemO; Landesservice Rheinland-Pfalz: Verkehrsmaßnahmen.Verwaltung der Gemeindestraßen und gesonderte Straßenverkehrsbehördenzuständigkeit.
  6. Schulträger: Schulgesetz Rheinland-Pfalz, insbesondere §§ 74–77.Schulträgeraufgaben und Ausnahmen von der grundsätzlichen Grundschulträgerschaft der VG.
  7. Kindertagesbetreuung: Bildungsministerium Rheinland-Pfalz: Verantwortungsverteilung.Aufgaben von Einrichtungsträger und öffentlichem Jugendhilfeträger.
  8. Örtliche Satzungen: VG Vallendar: Satzungen und Ortsrecht.Direktquellen und Bearbeitungsstände sind den fünf örtlichen Gremienlisten zugeordnet. Amtliche Bekanntmachungen gehen unverbindlichen Lesefassungen vor.

Grenzen dieser Prüfung: Das Kommunalbrevier nennt für seine GemO-Gesamtausgabe einen älteren Gesamtstand. Es dient hier als lesbare Normquelle, nicht als Nachweis einer vollständig tagesaktuellen Gesamtausgabe. Für verbindliche Entscheidungen die geltende Fassung im Landesrecht Rheinland-Pfalz und die örtlichen Bekanntmachungen prüfen. Die Änderungen der Hauptsatzungen von Stadt Vallendar und Weitersburg bleiben ausdrücklich offen.