02 · Wer entscheidet dort?
Rat ist nicht Ausschuss.
Fraktion ist nicht Rat.
Der Name eines Gremiums beschreibt zunächst sein Arbeitsgebiet. Ob es abschließend entscheiden darf, ergibt sich aus Gesetz, Hauptsatzung und wirksamer Übertragung.
Grundsätzlich entscheidenDer Rat
Beschließt die grundlegenden Selbstverwaltungsfragen seiner Körperschaft und kontrolliert deren Durchführung. Wichtige Entscheidungen, insbesondere Satzungen und Haushalt, sind dem Rat vorbehalten.
Merken: Nicht jede Einzelmaßnahme muss in den Rat. Gesetzliche und übertragene Zuständigkeiten beachten.
EmpfehlenBeratender Ausschuss
Prüft und diskutiert fachlich, klärt offene Fragen und empfiehlt eine Entscheidung. Sein Votum ersetzt den erforderlichen Beschluss des zuständigen Organs nicht.
Merken: „Der Ausschuss hat zugestimmt“ kann lediglich eine Empfehlung sein.
Übertragen entscheidenBeschließender Ausschuss
Entscheidet innerhalb der ihm wirksam übertragenen Befugnisse. Derselbe Ausschuss kann bei einem Thema beraten und bei einem anderen selbst entscheiden.
Merken: Hauptsatzung, Einzelübertragung, Wertgrenzen und Ratsvorbehalte prüfen.
Leiten und ausführenBürgermeister
Bereitet Beschlüsse vor, führt sie aus und erledigt laufende Verwaltung. Hinzu kommen eigene gesetzliche und wirksam übertragene Entscheidungsbefugnisse.
Merken: Orts-, Stadt- und VG-Bürgermeister handeln jeweils in ihrer Funktion, nicht beliebig für jede Ebene.
Bearbeiten und vollziehenVG-Verwaltung
Bearbeitet auch die örtlichen Geschäfte im Namen und Auftrag der OG oder Stadt. Dabei ist sie an deren Ratsbeschlüsse und Bürgermeisterentscheidungen gebunden. Daneben gibt es eigene VG- und behördliche Aufgaben.
Merken: Rathaus als Ansprechpartner und politisches Beschlussorgan auseinanderhalten.
Politisch vorbereitenFraktion und Parteivorstand
Die Fraktion bereitet die politische Ratsarbeit vor. Der Parteivorstand organisiert die Partei. Ihre internen Beschlüsse ersetzen keine kommunale Entscheidung.
Merken: Ein Vorstandsamt verleiht keine Entscheidungsbefugnis im Rat. Mehr zu den Rollen.